Bundeskulturschutzgesetz – umfangreicher Dokumentationsaufwand auch für unsere Sammlung

Bundestag und Bundesrat haben nach längeren Vorberatungen im Sommer 2016 eine Novellierung zum Bundeskulturschutzgesetz beschlossen. Damit sollen u.a. dem Markt von z.B. Gemälden, Skulpturen oder Münzen engere Schranken gesetzt werden.

Von der Novelle  sind öffentlich zugängliche, auch von Privaten (Vereinen) betriebene Sammlungen jedweder Art betroffen. Sie müssen wie öffentliche Sammlungen einen sehr differenzierten Vorbesitzernachweis rückwirkend für 25 Jahre führen. Ziel ist die Beweislastumkehr im Markt mit Kulturgütern. An die Qualität der Inventarisierung der Sammlungen werden nun Anforderungen gestellt,  die nur mit den in professionellen Museen üblichen umfangreichen Dokumentationsprogrammsystemen erfüllt werden können. Jeder Sammlungsgegenstand ist in Wort und Bild eineindeutig so zu dokumentieren, daß in einem eventuellen Straftatbestand eine Zuordnung gerichtsfest vorgenommen werden kann. Forderungen nach Ausnahmeregeln für  Sammlungen wie z.B. unsere Instrumentensammlung kamen nicht zum Zuge. Umfangreiche Proteste und Petitionen, die auch vom Förderkreis im Herbst 2015 und im Frühjahr 2016 mitunterzeichnet wurden, blieben ungehört. „Mit typisch deutscher Gründlichkeit wurde alles über den gleichen Kamm geschoren“, sagen Insider.
Seit dem Herbst 2015 sind wir nun dabei, alles zu fotografieren. Tausende Fotos sind bereits angefertigt und entsprechend zugeordnet. Wesentliche Grundlage war u.a. das von unserem langjährigen Instrumentenbeauftragten Manfred Gombel schon früher erarbeitete „Hauptbuch“. Jetzt waren zahlreiche zusätzliche Daten zu erfassen und in unser einfach gehaltenes Nachweissystem einzugeben – ein unglaublicher Kraftakt, der durch großen Einsatz der Kollegen Glowka,  Lehmann, von Stillfried und Uebbing und nur mit zusätzlicher Unterstützung von ehrenamtlichen Kräften des Dortmunder Vereins „Pro Kultur“ geleistet werden kann. Immerhin ist jetzt etwa die Hälfte des Bestandes nachgearbeitet.

Es ist also noch sehr viel zu tun – und jede weitere Unterstützung wird sehr gerne angenommen! – Doch wir gehen mit dem ruhigen Gewissen in das Jahr 2017, unser Bestmöglichstes bisher getan zu haben – und die gesetzlich auferlegte Dokumentation wird sicher nochmals weitere 15 Monate systematischer Arbeit erfordern.