Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – auch für den Förderkreis

Am 25. Mai 2018 löst die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ab. Innerhalb der EU soll damit der bestehende „Flickenteppich“ an Gesetzen in den einzelnen Mitgliedstaaten abgeschafft werden.

Ziel der EU ist es, dass die personenbezogenen Daten besser geschützt werden und die Betroffenen mehr Kontrolle über die eigenen Daten erhalten. Alle Menschen ab 16 Jahre müssen künftig um Einwilligung gefragt werden, bevor deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen. Dazu zählen vor allem Name, Postadresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Kontoangaben sowie Informationen zur wirtschaftlichen oder kulturellen Identität. Vorgesehen ist nun auch das „Recht auf Vergessenwerden“ in Internetmedien und Datenbanken; danach können Betroffene die Berichtigung, Einschränkung sowie Löschung von Daten verlangen. Auch für unseren Förderkreis Vermessungstechnisches Museum ist die neue EU-DSGVO von Belang und sie wird in angemessener Weise umgesetzt werden