Aufgaben der Bergbehörde NRW nach Beendigung der Steinkohleförderung
Die Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen, angesiedelt seit 2007 bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, aber weiterhin mit Sitz in Dortmund, ist auch nach dem Ende der Steinkohleförderung nicht arbeitslos. Eine der Hauptaufgaben besteht im Nachweis des noch heute einwirkungsrelevanten Altbergbaus. In Zusammenarbeit mit dem Geologischen Dienst NRW ist seit 2009 eine Auskunftsplattform www.gdu.nrw.de gestartet worden, worin grundstücksscharf Informationen zu alten unterirdischen Bergwerken angezeigt werden. Besorgte Bürger und Grundstückseigentümer können hier Auskunft über vermutete Bergeinflüsse erhalten. In den vom Bürger beantragten Stellungnahmen und Auskünften wird der umgegangene Bergbau so beschrieben, wie er an Hand der historischen Bergakten bekannt ist. Beim sogenannten Uraltbergbau sind teilweise nur aufgefahrene Strecken in den historischen Unterlagen verzeichnet, die manchmal nur mit Mühe georeferenziert werden können. Immer wieder findet man in den Kartenunterlagen neue Informationen, die in den Datenbänken noch nicht erfasst sind. Die Markscheider haben also im Bereich der ehemaligen Steinkohlegebiete in NRW noch viele Jahre Aufsichts- und Informationspflichten gegenüber der interessierten Öffentlichkeit. (VDVmagazinPlus 3/2019).
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