Ende des Vermessungswesens in den deutschen Schutzgebieten

Die Reichsregierung bezeichnete die deutschen Besitzungen in Übersee bis 1918 amtlich als „Schutzgebiete“. Deren Verwaltung war Reichsangelegenheit und fiel in die Zuständigkeit der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes, aus welcher sich das Reichskolonialamt entwickelt hatte.

Auch das Vermessungswesen in den Schutzgebieten war Reichsangelegenheit und wurde vom Reichskolonialamt wahrgenommen. Die örtliche Ausführung erledigten i. a. verpflichtete Landmesser, aber auch abkommandierte Offiziere der Schutztruppe oder der Armeen der Bundesstaaten. In Deutsch-Südwestafrika stellte 1904 die Preußische Landesaufnahme den „Kaiserlichen Feldvermessungstrupp“ auf. Zur topographischen Aufnahme einer Übersichtskarte erfolgte eine Triangulation sowie eine deutsch-englische Grenzmeridian-Triangulation. Hieraus erwuchs der seinerzeit moderne Vorschlag des Landmessers Heinrich Böhle von 1909, für die Kolonialvermessung ein 3 Grad breites Meridianstreifensystem der Gauß-Abbildung zu Grunde zu legen, einem Vorläufer der späteren Gauß-Krüger-Koordinatensysteme.

Die Preußische Landesaufnahme bildete 1908 eine „Sektion für Kolonial-Topographie“, die aus einer trigonometrischen und topographischen Gruppe bestand. Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges war auch das Ende des „Kriegs-Vermessungswesens“ und auch der Kolonialvermessung besiegelt (Albrecht, Militärisches Vermessungs- und Kartenwesen, 2004; Hafeneder, Kolonialkartographie, 2008).