Fundsache: Eine Postkarte

„Nachdem seit der letzten Schätzung Ihres Grundstücks Lahnstraße x 10 Jahre verstrichen sind, hat jetzt gemäß § 7 Absatz 5 des Schätzungsgesetzes vom 19. Juni 1915 eine Neuschätzung Ihres Grundstücks stattgefunden, deren Kosten nach § 9 des genannten Gesetzes der Eigentümer zu tragen hat. Sie werden deshalb ergebenst ersucht, die Ausfertigung der neuen Schätzung gegen Zahlung der gesetzlichen Gebühren von …. M 3650 …an der Kasse des Katasteramts, Gerichtshaus (Eingang Domsheide), Zimmer Nr. 7, abholen zu lassen. …. Die Gebühren für die nicht eingelösten Neuschätzungen werden ohne Mahnung im Verwaltungswege eingezogen. Bremen, den 8. Februar 19 23.

Das Katasteramt."

So war sie, die Obrigkeit. Eingriffsverwaltung. Gebühren, als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhend, hier in kerniger Höhe. Noch „in Friedenszeiten“ (vor 1914) kostete ein kleines Reihenhaus gerade soviel wie diese Gebühr -  Inflationszeit in Deutschland, das kleine Reihenhaus ein Millionenobjekt. Und ‚Postkarte genügt’, Gebührenbescheid, Abholung im Gerichtshaus (fett hervorgehoben), gleichzeitig Mahnbescheid, unterstrichen … alles  - in einer alten Stadtrepublik! 
Zur Geschichte: Das Schätzungsamt bestand aus dem Direktor des Katasteramts, Generalschätzern und Hilfsschätzern, eine Schätzung wurde von zwei bzw. drei Schätzern vorgenommen – Vorläufer der 1960 im Bundesbaugesetz begründeten Gutachterausschüsse (an den Beratungen zum BBauG hatte Dr. Heinrich Röhrs aus Bremen federführend mitgearbeitet). -  Das Katasteramt Bremen belegte von 1895 bis 1925 die Zimmer 1 bis 21 im EG des Gerichtgebäudes. - Die Schätzungsgebühr betrug „ein Fünftel vom Tausend des geschätzten Kapitalwertes“ - Die Inflationszeit begann im August 1922 mit dem schnellen Verfall der Reichswährung und endete am 15. November 1923 durch die neue Währungsordnung von Reichsfinanzminister Hans Luther. -
Reflexionen zu einem Kleinod.
Finder der Postkarte: Unser Eratosthenes-Preisträger, Frank Reichert, der diese Rarität „zurück nach Bremen“ dem Präsidenten des Förderkreises vermachte.