Instruktion für die Landesvermessung in Württemberg 1819

Am 30. Mai 1819 wurde die Instruktion für die Landesvermessung der Katasterkommission in Württemberg bekannt gemacht. Durch ein Königliches Dekret vom 27. August 1818 war die Katasterkommission gebildet und mit der Durchführung der Landesvermessung beauftragt worden (siehe Mitt. 660); deren Ziel war die gerechte Ermittlung aller steuerbarer Erträge (Grundsteuer).

Als außerordentliches Mitglied gehörte der Tübinger Prof. Johann Gottlieb Friedrich Bohnenberger dazu (siehe Mitt. 647). Die Landesvermessung, für die zunächst zehn Jahre vorgesehen waren, aber erst 1840 abgeschlossen wurde und deren Geometer nach Akkordsätzen vergütet wurden, gliederte sich in die Aufgabenbereiche: Haupttriangulation mit astronomischen Bestimmungen, Sekundärnetz, Detailtriangulation, Detailaufnahme. Die als Rahmenkarten angelegten quadratischen Flurkarten haben die Maßstäbe 1:2 500 und 1:1 250 in Ortschaften (Scheel/Mohr, Landesvermessung 1978; Torge, Geschichte der Geodäsie 2009).