Organisations-Statut für das Zentraldirektorium der Vermessungen in Preußen 1870

  Vor 150 Jahren, am 11. Juni 1870, trat das „Organisations-Statut für das Central-Directorium der Vermessungen im Preussischen Staat“ in Kraft; die Kabinettsorder vom 21. Juni 187o gründete das Zentraldirektorium, das unmittelbar dem Preußischen Staatsministerium unterstand. Die wesentlichen Aufgaben lagen in der Leitung und Überwachung der vom Generalstab auszuführenden Landesaufnahme, in der Beratung und Feststellung der Aufnahmemethoden und in der Nutzbarmachung der Aufnahmeergebnisse. Die ersten Beratungen ergaben folgende Fundamentalforderungen: 1. Neutriangulation des gesamten Staatsgebietes in einer Ausdehnung, dass auf jede Quadratmeile (rund 7,5 x 7,5 km) 10 vermarkte Festpunkte (Marksteine) kommen, die durch eine Marksteinschutzfläche gesetzlich geschützt werden (Gesetz von 1865). 2. Topographische Aufnahme mit Messtisch und Kippregel im Maßstab 1:25 000. 3. Veröffentlichung (Druck) der Aufnahmeergebnisse im Originalmaßstab und in Reduktionen. Diese Forderungen führten 1875 zur Gründung der „Königlichen Landesaufnahme“, die mit der Plankammer (Kartenarchiv) als ein besonderer Zweig des Generalstabs bis 1921 selbständig agierte.

  Vor 150 Jahren, am 11. Juni 1870, trat das „Organisations-Statut für das Central-Directorium der Vermessungen im Preussischen Staat“ in Kraft; die Kabinettsorder vom 21. Juni 187o gründete das Zentraldirektorium, das unmittelbar dem Preußischen Staatsministerium unterstand. Die wesentlichen Aufgaben lagen in der Leitung und Überwachung der vom Generalstab auszuführenden Landesaufnahme, in der Beratung und Feststellung der Aufnahmemethoden und in der Nutzbarmachung der Aufnahmeergebnisse. Die ersten Beratungen ergaben folgende Fundamentalforderungen: 1. Neutriangulation des gesamten Staatsgebietes in einer Ausdehnung, dass auf jede Quadratmeile (rund 7,5 x 7,5 km) 10 vermarkte Festpunkte (Marksteine) kommen, die durch eine Marksteinschutzfläche gesetzlich geschützt werden (Gesetz von 1865). 2. Topographische Aufnahme mit Messtisch und Kippregel im Maßstab 1:25 000. 3. Veröffentlichung (Druck) der Aufnahmeergebnisse im Originalmaßstab und in Reduktionen. Diese Forderungen führten 1875 zur Gründung der „Königlichen Landesaufnahme“, die mit der Plankammer (Kartenarchiv) als ein besonderer Zweig des Generalstabs bis 1921 selbständig agierte.

            Im Verlauf der Jahre besorgte das Zentraldirektorium wichtige Aufgaben, Bestimmungen über die Anwendung gleichmäßiger Signaturen vom 20. Dezember 1879, Bestimmungen über den Anschluss der Spezialvermessungen an die trigonometrische Landesvermessung vom 29. Dezember 1879 mit der Einführung von 40 Koordinatensystemen für Preußen (Katasterkoordinatensysteme, Anlage A der Katasteranweisung IX), Bestimmungen über den Anschluss der Nivellements an das Präzisionsnivellement der Landesaufnahme vom 16. Dezember 1882. Außerdem wirkte das Zentraldirektorium bei der Gründung der Physikalisch-technischen Reichsanstalt mit. Im Jahre 1921 wurde das Zentraldirektorium aufgelöst; seine Aufgaben übernahm der neu eingesetzte Beirat für das Vermessungswesen beim Reichsministerim des Innern. Damit verbunden war der Wechsel der militärisch organisierten Landesaufnahme zum zivilen Reichsamt für Landesaufnahme (Wittstock 2001, S. 113; Lang 2008, S. 33-60).