Paul Krenzlin – Sein Wirken in der Landeskultur

Wir haben hier mehrfach berichtet über die Forschungsergebnisse zu Persönlichkeiten in der Reformgesetzgebung in Preußen, vorgelegt von Professor Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Erich Weiß, Vorstandsmitglied unseres Förderkreises – über Veröffentlichungen, die sich durch außerordentlich gründliche Recherchen der Originalliteratur auszeichnen.

Wie dort angekündigt, wollen wir hier auch an die Veröffentlichung zu Paul Krenzlin  erinnern, Präsident des Oberlandeskulturamtes im Freistaat Preußen von 1920 bis 1933. 

Als Paul Krenzlin fast 85-jährig 1953 das Bundesverdienstkreuz erhielt, wurde dessen „verdienstvolles Wirken bei der Entwicklung neuer städtebaulich-kommunalwirtschaftlicher Politikansätze sowie bei der Weiterentwicklung des allgemeinen Rechts der Landeskultur und dabei des speziellen Rechts im Siedlungswesen …“ gewürdigt. Die Anregung für diese Ehrung ging u.a. von Hermann Ehlers aus, Bundestagspräsident 1950 – 54, einer Persönlichkeit aus dem evangelisch-kirchlichen Geistesleben, zu dem u. a. auch Otto Dibelius (1880 – 1967), Kurt Scharf (1902 – 1990) gehörten,  Persönlichkeiten, die Paul Krenzlin kennen- und schätzen gelernt hatte. –

Geboren am 23. Mai 1868 als drittes von vier Kindern in Nordhausen, begann Paul Krenzlin zunächst ab 1887 in Halle-Wittenberg ein Studium der Theologie und Philosophie, um dann in Tübingen und Berlin Rechtswissenschaften zu studieren. Er beendete 1890 dieses Studium an der Vereinigten Friedrichs-Universität  in Halle-Wittenberg. Es folgten die juristischen Staatsexamina, Referendarzeit zunächst  in Erfurt. 1896 begann er seine praktische Tätigkeit als Justiziar bei der Bezirksregierung Arnsberg in der Provinz Westfalen; dort hatte er schwerpunktmäßig Probleme der Baupolizei  (heute Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) zu bearbeiten. Es folgten mehrere weitere dienstlichen Stationen (Kanalbaudirektion Hannover, Bezirksregierung Düsseldorf der Rheinprovinz Preußens, Preußisches Staatsministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten) und 1913 der Ernennung zum Geheimen Oberregierungsrat mit Zuständigkeiten für das Genossenschafts-  und  Kreditwesen, die Angelegenheiten  der Auseinandersetzungsbehörden und der inneren Kolonisation. 1920 schließlich wurde Paul Krenzlin – mit 52 Jahren – zum Präsidenten des Preußischen Oberlandeskulturamtes befördert.

Erich Weiß ist es auch in diesem Beitrag erneut gelungen, den dienstlichen Aufstieg eines kompetenten Beamten in den  besonderen Verhältnissen der historischen und  wohlgeordneten – und strukturell wie auch räumlich weitverzweigten – Wege der preußischen Verwaltung nachzuzeichnen. Belegt mit 87 Literaturhinweisen werden alle wesentlichen Stationen, die familiären Verhältnisse auch der Voreltern von Paul Krenzlin transparent gegenwärtig und seine Leistungen in einem weiten Feld landeskultureller Aufgaben erkennbar, also (aus den Vorbemerkungen der hier besprochenen Veröffentlichung): „Die Landeskultur umfasste nach älteren Definitionen die Gesamtheit aller Maßnahmen, die geeignet waren, den Boden als einen wichtigen Produktionsfaktor in einen vorrangig für die landwirtschaftliche und weit weniger für die forstwirtschaftliche Erzeugung optimalen Zustand zu überführen oder in einem solchen Zustand zu erhalten. Hierzu gehören Malnahmen zur Erhaltung der Kulturlandschaft zur Bodenverbesserung, zur Regelung des Wasserhaushaltes, zur Neulandgewinnung und zur Verbesserung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten. ….“

Die Veröffentlichung enthält ergänzend  den Text eines Gutachtens des Oberlandeskulturamtes vom 1.2.1929 darüber, ob die Umlegung als eine Form der Enteignung anzusehen ist – eine wesentliche Grundlage der späteren städtebaulichen Umlegungsgesetzgebung.  Es ist eine noch heute lesenswerte, hochinteressante und weit in die Geschichte zurückblendende gutachterliche Expertise, nachdem  diese Rechtsfragen inzwischen fast ein Jahrhundert weiterentwickelt worden sind. – Ein Anhang listet die zahlreichen wegweisenden Entscheidungen des Preußischen Oberlandeskulturamtes von 1920 bis 1932 auf. Paul Krenzlin führte die verwaltungsinterne Rechtsprechung der Preußischen Landeskulturverwaltung/ des Preußischen Oberlandeskulturamtes noch 1932/33 in die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit des Freistaates Preußen (Preuß. Oberverwaltungsgericht), von daher wurden später die gesonderten Flurbereinigungssenate  bei den Oberverwaltungsgerichten der Länder eingerichtet.

Quelle: Erich Weiß: Paul Krenzlin – Präsident des Oberlandeskulturamtes im Freistaat Preußen von 1920 bis 1933, in Schriftenreihe des Instituts für Geodäsie und Geoinformation Nr. 44 – „Lebensbilder im Wandel der preußischen Verwaltung des 19. Und 20. Jahrhunderts“, Seite 70 – 108. Bonn 2014,  ISSN 1864-1113.  Aus Anlass der Vollendung des 75. Lebensjahres sind darin Forschungsergebnisse von Professor Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Erich Weiß zu Persönlichkeiten zusammengefasst, die der Jubilar in den vergangenen Jahren seit seiner Emeritierung erarbeitet hat und die wir hier in früheren Mitteilungen besprochen haben.