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Vermessungs- und Liegenschaftswesen – vor 70 Jahren

„Zur Erledigung aller mit dem Siedlungswerk zusammenhängenden bautechnischen und katasteramtlichen Messungen mußte zeitweise fast das ganze Personal des Vermessungsamtes eingesetzt werden. ….. 61 ausführlich begründete Wertschätzungen von Grundstücken wurden verlangt. ….. Die Liegenschaftsabteilung des Vermessungsamtes schloß im Berichtsjahr 98 Verkaufsverträge ab, die 652 Eigenheim- und Siedlungsgrundstücke mit einer Fläche von 67 ha umfassen und einen Grundstückswert von 1 285 000 RM in sich schließen. ….. Mit besonderer Sorge verfolgte das Vermessungsamt den langsamen Verfall der städtischen Kartenwerke wie des Stadtplans 1:1000, von dem 210 Blätter 60 x 90 cm bestehen, und der Luftbildkarte (Wirtschaftskarte) 1:5000 in 91 Blättern. Die übermäßige Inanspruchnahme des Amtes für laufende Arbeiten führte zwangsläufig zu einer Vernachlässigung auf diesem Gebiet.“ – Auszug aus dem Verwaltungsbericht der Stadt Stettin 1935/1936.

Historische Anmerkungen: Das Städtische Siedlungswesen war u.a. durch die Bemühungen des Bodenreformers Adolf Damaschke (1865 – 1935)  befruchtet worden und gesetzlich geregelt im Reichsheimstättengesetz (1920, es galt noch bis 1993) und dem Wohnsiedlungsgesetz (1933). Die Berichtszahlen bedeuten Grundstücksflächen von um 1000 m²  mit Kaufpreisen von ca.  2000 RM je Siedlungsgrundstück, damals in den Städten für Wohnsiedlungen und Reichsheimstätten übliche Werte, preisüberwacht durch das letztgenannte Gesetz. Ein allgemeiner Preisstopp galt ab 1937, er wurde in der Bundesrepublik erst 1956 aufgehoben, vor 50 Jahren. - Personaleinsatz wie Sorge um die Kartenwerke sind sicher zeitlos zu sehen. Und - es gab damals bereits Luftbildkarten. Der Beirat für das Vermessungswesen im Deutschen Reich (vergl. auch unsere Mitt. Nr. 41) hatte sich schon ab 1924 (3. Tagung in Dresden) mit der Auswertung von Luftaufnahmen für die Deutsche Grundkarte 1:5000 befaßt. - Unser Museum zeigt in der Schausammlung eine Reihenmeßkammer für Luftbildflüge von Carl Zeiss, Jena (1920) sowie photogrammetrische Auswertegeräte aus der gleichem Zeit.

Quellen: Auszug aus dem Verwaltungsbericht für den Zeitraum 1.4.1935 – 31.3.1936 (Bereich „Vermessungs- und Liegenschaftswesen“) der damals deutschen (heute polnischen) Stadt Stettin (heute Szczecin),  (Karl) Strinz: Das Reichsgesetz über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22. September 1933, ZfV 1934 S. 16 - 21, (Otto) Kuhnert: Grundstückspreise sind jetzt allgemein gestoppt, ZfV 1938 S. 149 – 152, Oskar Albrecht: Der Beirat für das Vermessungswesen im Deutschen Reich, Deutsche Geodätische Kommission Reihe E Heft 21, München 1984.