Vor 80 Jahren – Neuordnungsgesetz von 1934 in Kraft

Das Gesetz über die Neuordnung des Vermessungswesens trat am 3. Juli 1934 in Kraft. Es bestimmte das Vermessungswesen zur Reichsangelegenheit und war ein Rahmengesetz mit nur 5 Paragraphen.

Das Gesetz wurzelte in den Vorstellungen des  Reichsbeirats für das Vermessungswesens aus den 20-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts – und war auch „ein Kind seiner Zeit“ (Kurandt, ZfV 1959 S. 177). Es entsprach dem Zeitgeist, ohne deshalb NS-Ideologie zu verkörpern.
Wir haben an dieser Stelle bereits ausführlich darüber berichtet und u.a. auch das Wirken der AdV im Sinne der Einheitlichkeit im Vermessungswesen der Bundesrepublik gewürdigt. Wir dürfen auf beide Mitteilungen verweisen. Und aus heutiger Sicht daran denken, wie IT, Internet und Globalisierung auch die Vermessungswelt verändert haben –  zu erspüren bei jeder INTERGEO.