175 Jahre Oldenburger Grundsteuerkataster

Mit Datum vom 24.2.1836 veröffentlichte die Großherzogliche Oldenburgische Kammer eine Bekanntmachung „betreffend die specielle Vermessung der zu dem vormals Münsterischen Landestheil gehoerigen Aemtern“.

Mit dieser Verfügung und der am gleichen Tage herausgegebenen Instruktion über das Vermessungsverfahren begann vor 175 Jahren die erste systematische und vollständige Vermessung des Großherzogtums Oldenburg. Zunächst in den Ämtern Vechta und Cloppenburg begonnen, wurde eine für damalige Verhältnisse auf modernen Grundlagen und Verfahren beruhende Vermessung und 1838 auf das gesamte Oldenburger Land ausgedehnt – so lesen wir in dem höchst informativen Bericht von Heiko Taubenrauch aus Cloppenburg im Heft 2 und 3/ 2011 der Nachrichten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Der Autor beschreibt kenntnisreich eine Entwicklung, die damals „Zug der Zeit“ war, als in deutschen Landen Vermessungen und Grundstückskataster  angelegt wurden, jedoch einen ganz zukunftsgerichteten Ansatz verfolgte.

Heiko Taubenrauch schildert in seiner sorgsam recherchierten und reich bebilderten Veröffentlichung einleitend die territoriale Vorgeschichte mit u.a. den Verhandlungen zum Reichdeputationshauptschluß von 1803, erwähnt den Weserzoll (der die Kaufleute der Hansestadt Bremen lange ärgerte) bis hin zum Gebietszuwachs im heute als Oldenburger Münsterland bekannten Gebiet. Ebenso werden die umfangreichen Triangulationsarbeiten umrissen, verbunden mit den Namen Hauptmann G. S. Otto Lasius (1752 – 1833), C. F. Gauß (1777 – 1855), A. Ph. Freiherr von Schrenck (1800 – 1877), die darauf sich gründenden topographischen  sowie ebenso Parcellar-Vermessungen. Ausführlich wird das Oldenburgische Grundsteuerkataster in seiner Entstehung beschrieben und gewürdigt, ergänzt mit einer Reihe von Abbildungen historisch besonders interessanter Übersichts- und Flurkarten sowie des damaligen Flurbuchs des Grund- und Gebäude-Steuerkatasters, der zugehörigen Mutterrolle, von Handrissen etc.

Mit der Fertigstellung des Oldenburger Urkatasters zum 1.1.1866 konnte dann das bereits seit 1803 angestrebte neue Grund- und Gebäudesteuersystem eingeführt werden. Oldenburg verfügte damit über ein Kataster, über das der Kölner Obergeometer Winckel 1882 urteilte: „Wenigen Fachgenossen dürfte bekannt gewesen sein, daß das Vermessungswesen in der äußersten nordwestlichen Ecke unseres Vaterlandes in solcher Blüte steht; mögen diese Zeilen dazu beitragen, daß andere größere deutsche Staaten Sorge tragen, von dem kleinen Großherzogthum an der Nordseeküste nicht ferner beschämt zu werden.“ – Und ihr Redakteur fügt hinzu: mögen diese Zeilen dazu beitragen, 175 Jahre Oldenburger Grundsteuerkataster in das Bewußtsein derer zu  rücken, für die die Vermessungsgeschichte eine Quelle faszinierender historischer Erkenntnisse darstellt!

Quelle: Heiko Taubenrauch: Bedürfnis eines vollständigen Grundcatasters – 175 Jahre Oldenburger Grundsteuerkataster – in Nachrichten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Heft 2 und 37 2011 S.19 bis 31. Interessenten erhalten pdf-Datei dieses sehr lesenswerten Aufsatzes beim Autor über die Adresse heiko.taubenrauch[at]lgln.niedersachsen.de.