200 Jahre code civil

Vor dem Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 herrschten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten ehemaligen Deutschen Reichs u.a. Gemeines Recht, Allgemeines Landrecht (ALR), code civil, Badisches Recht und sächsisches BGB. Der code civil (code napoleon) vom 21.3.1804 war ein Manifest der Gleichheit und Freiheit, er garantierte u.a. den Schutz des Eigentums und des Erbrechts.

Er galt begrenzte Zeit  u.a. im Königreich Westfalen und im Großherzogtum Berg (mit Dortmund), in Oldenburg, Hamburg , Lübeck, Bremen und Frankfurt, sogar in Danzig. Das code civil wurde so für die deutsche Rechtsentwicklung von unmittelbarer Bedeutung  (u.a. FAZ v. 20.3.04 ).