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75 Jahre Grundgesetz 1949 - 2024

Vor 75 Jahren wurde in Bonn das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet.

Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte wurde vom Parlamentarischen Rat in Bonn ein neues Grundgesetz erarbeitet und am 23. Mai 1949 feierlich unterzeichnet und verkündet (siehe Mitt.-Nr. 705). Mit dem Wunsch der Besatzungsmächte nach einem föderalistischen Staatsaufbau war vorgegeben, das Karten- und Vermessungswesen wieder der Länderhoheit zu unterstellen, was insbesondere von den süddeutschen Ländern gefordert wurde. Bekanntlich beließ das Grundgesetz das Vermessungsrecht als “Länderrecht”!

Die Regelungen des Neuordnungsgesetzes von 1934 wurden nach 1946 in entsprechende Länderregelungen umgesetzt. Zur Gewährleistung der notwendigen Einheitlichkeit des amtlichen westdeutschen Vermessungs- und Kartenwesens schufen die Ländervertreter auf freiwilliger Basis 1949 die “Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)” (siehe Mitt.-Nr. 705).

Zum Jubiläum “75 Jahre Grundgesetz” feiert die Stadt Bonn am 25. Mai ein “Fest der Demokratie. Dabei soll die bisher stabilste Demokratie auf deutschem Boden für alle Bürger erlebbar werden.
(Herbert Lang: Deutschlands Vermessungs- und Kartenwesen, 2008, S. 115-118)