1879: Anschluss aller Spezialvermessungen an die Kataster-Koordinatensysteme

Mit Beschluss des Zentraldirektoriums in Preußen vom 29. Dezember 1879, also vor genau 140 Jahren, bestand für alle Spezialvermessungen (Neumessungen) ein Anschlusszwang an die zu diesem Zweck eingeführten 40 Kataster-Koordinatensysteme nach Soldner, deren Nullpunkte mit TP I. und II. Ordnung zusammenfielen.

Zur Minderung der Streckenverzerrungen der Gaußschen Abbildung nach Schreiber von 1876 (Schreiber-Koordinaten, siehe Mitt. 121) waren diese Kataster-Koordinatensysteme auf etwa 60 km seitlichen Abstand zum jeweiligen Nullmeridian begrenzt. In NRW bestanden die Systeme Nr. 31 Hermannsdenkmal in Lippe, 32 Überwasserkirche im Münsterland, 33 Peter-Paul-Kirche Bochum im Ruhrgebiet, 34 Homert im Sauerland, 38 Dom Köln im Rheinland und 39 Langschoß in der Nordeifel. Die Koordinatensysteme umfassen alle vier Quadranten mit entsprechenden Plus-Minus-Vorzeichen. Abgelöst wurden die zahlreichen Kataster-Koordinatensysteme auf Vorschlag der Reichswehr 1923 durch die Gauß-Krüger-Koordinatensysteme.

Dieser Bestimmung ging unmittelbar voraus die Bestimmung über die Anwendung gleichmäßiger Signaturen für topographische und geometrische Karten und Risse vom 20. Dezember 1879. Mit dem Circular vom 8. November 1880 ordnete der Minister für Landwirtschaft, Domainen und Forsten an, auch die Messungen in den Staatsforsten nach diesen Bestimmungen auszuführen (Scheel/Mohr, Entwicklung der Landesvermessung, 1978; Wittstock, Preußisches Grundsteuerkataster, 2001 Spata, UTM-Abbildung, 2013)