Flaschenpost II – in Preußen seit über 132 Jahren

Unsere Mitteilung bezüglich der Flaschenpost war kaum erschienen, da kam auch schon die Aufklärung von Helmut Hoffmann aus Berlin. Er verwies auf die klassische Anweisung VIII über das Verfahren bei der Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters vom 25. 10. 1881 in Preußen.

Dort heißt es in § 67 Nr. 7: „Selbst unter zu Tage tretenden Grenzzeichen (Steinen, Pfählen u.s.w.) und namentlich unter Grenzhügeln (Nr. 5) ist die Vermarkung durch Hohlziegel empfehlenswert.  Mindestens müssen aber den genannten Grenzzeichen unverwesliche Gegenstände (wie Schlacken, Ziegelstücke, Glas, Thon- Porzellanscherben u. dergl. m.) - und zwar nicht zerstreut, sondern eng zusammengehäuft - untergelegt werden.  Auch Flaschen oder ähnliche Gefäße von Glas oder scharf gebranntem glasierten Steingut sind hierzu gut geeignet, da sie bei senkrechter Stellung - die Oeffnung nach unten - den Grenzpunkt scharf bezeichnen."  Und in der preußischen Fortführungsanweisung II von 1896 wurde diese Vorschrift wortgleich übernommen – in deren Vorgängeranweisung von 1877 war die Regelung noch nicht enthalten – also ist die Flaschen-Untervermarkung  jedenfalls  in Preußen seit 1881 zulässig – und wahrscheinlich auch schon davor praktiziert worden.

Wir danken dem Kollegen Helmut Hoffmann und für schnelle Aufklärung der Frage aus der „Flaschenpost“ – und dürfen bei dieser Gelegenheit auf dessen nachlesenswerten Vortrag hinweisen „150 Jahre Liegenschaftskataster in der Region Berlin/Brandenburg – Aufbau des Liegenschaftskatasters aus dem „Nichts“ – wie war das 1861? –  gehalten im Rahmen des Festkolloquiums „150 Jahre Liegenschaftskataster in der Region Berlin/ Brandenburg“ des Landesvereins DVW Berlin-Brandenburg am 20. Mai 2011 in Berlin (Veröffentlicht in der Zeitschrift „Vermessung Brandenburg“ 2/2011 S. 18 – 26, im Internet http://www.geobasis-bb.de/GeoPortal1/produkte/verm_bb/pdf/2_11_Hoffmann_18-26.pdf ). Darin findet sich auch ein Foto der Grabstelle von Friedrich Gustav Gauss, dem „Vater“ des preußischen Katasters, der später auch wohl als Kataster-Gauß bezeichnet wurde. Über die  Anerkennung von dessen Grabstelle als Ehrengrabstätte und die Pflege hatten wir hier in Mitt. Nr. 101  berichtet.