Grenzuntersuchung – ein Vermessungs- und Katasterbuch

Die fachliche Auseinandersetzung mit dem Grenznachweis im Kataster und seinen Entwicklungsstufen in dessen historischen Entstehungsart und der Art und Weise der Fortführung, Grenzuntersuchung, Grenzfeststellung und Grenzabmarkung, Methoden der Identitätsprüfungen: Norbert Fuhrmann aus Kerpen hat ein außerordentlich gründlich recherchiertes Werk vorgelegt, erkennbar entstanden aus intensiver Beschäftigung mit und Tätigkeit im klassischen Feld der Grundlagen des Liegenschaftskatasters.

Der Wandel vom Steuer- zum Grundstückskataster, wesentlich eine Folge des Reichsgerichtsurteil von 1910, hat Generationen von Vermessungsingenieuren immer wieder beschäftigt. Während früher und noch bis in die 50er und 60er Jahre des 20. Jahrhunderts Grenzstreitigkeiten im wesentlichen auf die Unzulänglichkeiten in den Urvermessungen oder unzulänglichen Flurkartendarstellungen des Katasters zurückzuführen waren, sind danach die Anzahl der Grenzprozesse geringer geworden. Unabhängig davon sind auch heute Fragen der sicheren Feststellung der Grundstücksgrenzen unverändert bedeutsam.

Ausgehend von der Definition der Grenzuntersuchung im Fortführungsvermessungserlaß NRW 2000 werden in dem insgesamt 432 Seiten umfassenden Werk u. a. Grundstückseigentum und Katasternachweis, die Güte der Katastergrundlagen im Zeitenwandel, vermessungstechnische Grundlagen und Aufnahmeverfahren, besonders ausführlich die Grenzuntersuchung, schließlich Vorschriften und ausgewählte Gesetzesauszüge dokumentiert und kommentiert. Ein ungemein reichhaltiges Literatur- und Stichwortverzeichnis schließt diese Dokumentation ab, die sowohl als wertvolles Nachschlagewerk wie als Kommentar anzusehen ist. Angesichts der Fülle der Informationen in diesem Buch kann hier lediglich ein knapper Hinweis gegeben werden. Interessenten wird empfohlen, dieses hochinteressante Gesamtwerk im Internet unter http://www.grenzuntersuchung.de/ näher zu studieren. Siehe auch Fuhrmann, Norbert: Grenzuntersuchung, in VDVmagazin 5/2010 S. 362 – 365.