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Ausstellung 200 Jahre Kataster im Kreis Herford

Der Kreis Herford blickt auf 200 Jahre amtliches Liegenschaftskataster zurück.

Vom März bis Mitte Mai 2026 zeigt das Katasteramt des Kreises Herford in Westfalen eine Wanderausstellung "1826 Kataster gestern, heute und übermorgen" im ehemaligen Sparkassen-Gebäude in Herford, Auf der Freiheit 20. Anschließend wird die Ausstellung in verschiedenen Museen und Rathäusern im Kreisgebiet zu sehen sein.

Gezeigt wird die Katasterarbeit im heutigen Amt für Kataster, Geodaten und Immobilienwerte des Kreises Herford mit einem langen Rückblick auf frühere Arbeitsweisen. Aufgezeigt werden die Mess-, Rechen- und Zeichenverfahren im Laufe der Jahre mit Messkette, Fluchtstab, Logarithmentafel und Rechenschieber, Ziehfeder und Tusche sowie die modernen Messinstrumente wie Drohnen und GPS-Empfänger und die digitale Kartenführung und 3D-Gebäudemodelle. In keinem anderen Verwaltungsbereich ist der technische Fortschritt so deutlich erlebbar wie bei der Katasterverwaltung, denn sie ist so alt wie die Kreisverwaltung; der Kreis Herford wurde 1816 im Regierungsbezirk Minden der preußischen Provinz Westfalen gegründet.

Die Katasterkarten der Maßstäbe 1:1 000 bis 1:5 000 erfassen die Grundrisse aller Grundstücke, Gebäude, Eigentums- und Nutzungsgrenzen sowie alle Verkehrswege und Gewässer. Mit diesem vollständigen Nachweis der Liegenschaften dient das Katasterkartenwerk dem Grundbuch als Eigentumsnachweis, dem Finanzamt zur Besteuerung und der Bauverwaltung als Grundlage aller Baumaßnahmen (Tiefbau, Hochbau, Straßenbau, Wasserbau). Hier gilt das bekannte Motto: "Das Grundbuch sagt, wem das Grundstück gehört. Das Katasteramt zeigt, wo das Grundstück liegt und was es umfasst."

Für den Kreis Herford gilt das Jahr 1826 als das Geburtsjahr des Grundsteuerkatasters, später des Liegenschaftskatasters; es geht zurück auf die preußische Katasterurvermessung der Jahre 1819 bis 1834, dem sogenannten Rheinisch-Westfälischen Grundsteuer-Kataster. Da die Grundsteuer in Preußen die Haupteinnahmequelle neben der städtischen Akzise (Verbrauchssteuer) war, strebte Preußen nach der politischen Neuordnung der deutschen Staaten 1815/16 eine Neufestsetzung der Grundsteuerquoten durch eine systematische Landesvermessung und Katasteraufnahme an. Mit der Festlegung der "Instruktion für das Kataster der Rheinisch-Westphälischen Provinzen" 1819, der so genannten "Godesberger Instruktion" (siehe Mitt.-Nr. 702) und dem Erlass des Finanzministers vom 5. August 1819 begann offiziell das "Rheinisch-Westfälische Grundsteuer-Kataster" (siehe Mitt.-Nr. 820). 

(Kreis Herford: Pressemitteilung, Pressemitteilung; Bernhard Wittstock: Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Preußischen Grundsteuerkatasters, 2001, S. 40-52; Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland, 2007, . 162-165)