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Zusammenschluss der Landesvermessungen 1935

Neue Zuständigkeit des Reichsamts für Landesaufnahme für alle Landesvermessungen.

Im Mai 1935 beauftragte das Reichsministerium des Innern (RMdI) das Reichsamt für Landesaufnahme (RfL) mit den Arbeiten ReichsdreiecksnetzReichshöhennetz und Reichskartenwerke (siehe Mitt.-Nr. 788). Diese geodätischen, topographischen und kartographischen Arbeiten sollen im gesamten Reichsgebiet einheitlich hergestellt, laufendgehalten und im Druck herausgegeben oder für den Dienstgebrauch bereitgestellt werden. Die Dienststellen in Bayern und Württemberg behielten nur die Bearbeitung der anteiligen Blätter der Karte des Deutschen Reiches 1:100 000. Der Präsident des RfL erhielt die allgemeine Weisungsbefugnis zur Regelung dieser Arbeiten; grundsätzliche Entscheidungen oblagen dem RMdI. Zugleich wurde der Beirat für das Vermessungswesen aufgelöst (siehe Mitt.-Nr. 790). 

Diese zentrale Stellung des RfL endete nach dem Zweiten Weltkrieg 1945. Das Grundgesetz der Bundesrepblik Deutschland verwies das Vermessungsrecht entsprechend dem alten/neuen Föderalismus wieder in die Zuständigkeit der Bundesländer (siehe Mitt.-Nr. 896). Danach entstanden in den Bundesländern wieder eigenständige Ländesvermessungsverwaltungen. Die notwendige Zusammenarbeit und Abstimmung bei den Landesvermessungsarbeiten besorgt seit 1949 die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), die bis heute fortbesteht.

(Günter Scheel/Gerhard Mohr: Die Entwicklung der Deutschen Landesvermessung, Hess. LVA, Wiesbaden 1978, S. 64; Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland, 2007, S. 298-301)